Weiding.
Im neuen Wohnbaugebiet Weiding-Ost/Gstettenacker mit 25 Parzellen wird fleißig gebaut. Zwischenzeitlich wurden wieder mehrere Kräne aufgestellt, damit die jungen Familien ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Es herrscht also rege Bautätigkeit im Osten Weidings. In Kraft getreten ist in dieser Woche auch die vom Gemeinderat und in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Polizeiinspektion Cham beschlossene Zonen-Regelung im Baugebiet. So gilt in den beiden neuen Erschließungsstraßen sowie im östlichen Bereich der Gstettenstraße ab sofort „Zone 30“. Damit herrscht auch ab sofort „rechts vor links“ im nördlichen Teil des Baugebietes. Orientiert hat man sich bei dieser Entscheidung an der Vorgehensweise im Baugebiet „Europaallee“ vor zwei Jahren. Dort funktioniert diese Regelung ohne Probleme. Die Gemeindeverbindungsstraße Weiding-Faustendorf im Süden der neuen Gstettenacker-Siedlung ist von der Zone 30 ausgenommen. Hier gilt bis zum Ortsausgang weiterhin Tempo 50 und die Vorfahrtsregelung anhand der Beschilderung.
Ab der Einfahrt in die Goethe- sowie Schillerstraße aus Richtung Süden gilt die Zonenregelung.