Weiding.
Lange Jahre war es das Anliegen der Gemeinde Weiding, die Bürger nicht zu sehr zu belasten und Gebührenerhöhungen in kommunalen Bereichen zu vermeiden. Doch die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Cham hat im Zuge der Haushaltsplangenehmigung in diesem Sommer vehement gefordert, bei den beiden kostendeckenden Einrichtungen – Bestattungswesen und Abwasser – nun nach vielen Jahren an der Gebührenschraube zu drehen. Grundlage für die Beschlußfassung des Gemeinderates war nun am Dienstag-Abend eine detailliert ausgearbeitete Berechnung und Übersicht seitens des Kämmerers Wolfgang Gruber. Dieser hatte sich mit den Defiziten der vergangenen vier Jahre und den Plänen für die nächsten vier Jahre auseinandergesetzt. Bürgermeister Daniel Paul erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates diese ausführliche Berechnung und die Möglichkeiten zur Gebührenanhebung.
Jährliche Defizite nicht erlaubt
Vor allem der Bereich des Abwassers war seitens des Landratsamtes genauer unter die Lupe genommen worden. Die Gemeinde Weiding habe im Bereich Abwasser in den zurückliegenden vier Jahren ein Defizit von insgesamt knapp 300.000 Euro erwirtschaftet. Um auch für die künftigen Herausforderungen gewappnet zu sein, müsse man nun handeln, so das Gemeindeoberhaupt. Der Zeitpunkt sei nun gekommen, um auch diesen Bereich anzufassen, war man sich im Gremium reihum einig. Die Wartung, Betreuung und Instandhaltung der Abwasseranlage in der Gemeinde Weiding koste Geld und die Gesetzeslage verpflichte eine Kommune, hier kostendeckend zu arbeiten und die Ausgaben auf die Bürger umzulegen, ließ der Rathauschef die Gemeinderatsmitglieder wissen. So einigte man sich nach kurzer Beratung einstimmig auf folgende Gebührenfestsetzung zum 1. Januar 2022:
Kanalgebühren pro Kubikmeter Abwasser 2,90 Euro (seit 2011 betrug diese 1,45 Euro);
Auch die Grundgebühr wurde im Zuge dessen angepaßt:
bis 5 m³/h 60,00 Euro/Jahr (bisher 50,00 Euro)
bis 10 m³/h 90,00 Euro/Jahr (bisher 60,00 Euro)
bis 20 m³/h 120,00 Euro/Jahr (bisher 70,00 Euro)
Als weiterer Punkt wurde in die Satzung jene Festsetzung mit aufgenommen, daß Wassermengen, die mit einem sogenannten Gartenwasserzähler zur Befüllung von Pools, Schwimmbecken und dergleichen verwendet werden, vom Abzug der Einleitungsgebühr künftig ausgenommen sind.
Friedhöfe sind Aushängeschilder
Weniger Diskussion gab es beim Thema Friedhofsgebühren. Hier wurde seit der Euro-Einführung im Jahr 2002 keine Gebührenanpassung mehr vorgenommen. Nachdem im letzten Dezember vorläufige Gebühren für die neuen Urnengrabanlagen beschlossen wurden, folgte nun im Rahmen einer Änderungssatzung mit einstimmigem Beschluß auch die Erhöhung der Nutzungskosten für die traditionellen Erdgräber für Sargbestattung. Denn unsere Friedhöfe seien in den letzten beiden Jahren Aushängeschilder geworden und die Pflege koste ebenso Arbeit und Geld, bekundete der Bürgermeister. So kostet künftig ein Einzelgrab für die Zeit von 15 Jahren 240,00 Euro (bisher 120,00 Euro), ein Doppelgrab 450,00 Euro (bisher 225,00 Euro) und ein Dreifachgrab – nur Friedhof Dalking – 660,00 Euro (bisher 330,00 Euro). Zudem werden für die Benutzung des Leichenhauses mit Entsorgung der Kränze nach einem Sterbefall pauschal 100,00 Euro berechnet. Auch diese Änderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Gewerbeparksplanung gebilligt
Breiten Raum nahmen Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der ersten Anhörungsrunde zum Bebauungsplan Gewerbepark Weiding-West ein. Dazu begrüßte der Bürgermeister Frau Susanne Spieß seitens des Ingenieurbüros Altmann aus Cham. Dem Gremium wurden in aller Ausführlichkeit die Stellungnahmen mitsamt den Abwägungsvorschlägen erläutert. Nachdem hier grünes Licht gegeben wurde, folgte im Anschluß die Billigung des Planentwurfs in der Fassung vom 30. November 2021. Zudem beschloß der Gemeinderat die Einbringung einer gemeindlichen Ausgleichsfläche mit einer Größe von rund 5.000 m². Den weiteren Ausgleichsbedarf mit rund 10.000 m² erbringt die Firma Rädlinger als Vorhabensträger.
Hinsichtlich des Mannschaftstransportwagens, kurz MTW der Freiwilligen Feuerwehr Dalking folgte in der öffentlichen Tagesordnung der Grundsatzbeschluß zur Ersatzbeschaffung dessen. Das alte Fahrzeug mit Baujahr 1997, das im Jahr 2013 gebraucht angekauft wurde, muß aufgrund der nicht mehr wirtschaftlichen Reparaturen ersetzt werden. Rund 11.000 Euro hat die Gemeinde seither in Reparaturen und Unterhalt investiert. Um die im Investitionsplan veranschlagten 60.000 Euro für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 einzuhalten, legte der Rathauschef ein zusammen mit der Feuerwehr Dalking abgestimmtes Finanzierungskonzept vor. Er dankte der Plangruppe sowie den beiden Gemeinderäten Günter Theuerl und Thomas Bierl für das Engagement. Die Mitglieder der FFW Dalking befassen sich schon seit geraumer Zeit mit einer möglichen Ersatzbeschaffung. Auch dieser Beschluß zur Eratzbeschaffung hatte keine Gegenstimme.