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Urnenanlagen Friedhof Weiding

Vorläufige Gebührenordnung für neue Urnengräber

Weiding.
Nur zwei Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Rathaus Weiding. Wieder einmal war eine Genehmigungsfreistellung zu einem Wohnhausneubau mit Carport und Garage im neuen Baugebiet „An der Europaallee“ zu behandeln. Daß diesem Bauvorhaben nichts entgegensteht, war Formsache. Erneut zur Beschlußfassung stand das Bauvorhaben der SG Chambtal zum Neubau eines Vereinsheims in Dalking, diesmal jedoch nicht das Baugesuch selbst, sondern eine Möglichkeit der finanziellen Beteiligung durch die Gemeinde Weiding. So faßte das Gremium einen Grundsatzbeschluß, das Projekt der Fußballerfamilie mit einer gemeindlichen Zuweisung beziehungsweise eines gemeindlichen Zuschusses grundsätzlich und vorbehaltlich der angestrebten Förderung durch den BLSV zu unterstützen. Auch einer etwaigen Bürgschaftsübernahme stehe man offen gegenüber, so die große Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder. Die SG Chambtal wird zu gegebener Zeit dem Gemeinderat das fertig ausgearbeitete und auf Basis der eingegangenen Angebote fundierende Finanzierungskonzept dem Gemeinderat dann zur Beschlußfassung vorlegen.
Im nichtöffentlichen Teil ging es zum Einen um Grundstücksangelegenheiten und Vertragssachen. Das Sportgelände in Dalking erhält einen Erdgasanschluß und im Zuge dessen plant das Bayernwerk auch die Verkabelung der 20-Kilovolt-Freileitung von Dalking nach Zelz.
Gebühren seit 2002 unverändert
Breiten Beratungs- und Diskussionsraum nahm zum Anderen der Tagesordnungspunkt zu den Friedhofsgebühren hinsichtlich der neuen Urnengrabanlage in Weiding und später auch in Dalking ein. Die Gemeinde Weiding müsse hier zeitnah neu kalkulieren und eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, so die Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde. Zuletzt wurde an der Gebührenschraube im Jahr 2002 zur Einführung des Euro gedreht. Seit nunmehr 18 Jahren hätten sich die Grabgebühren nicht mehr verändert. Das Bestattungswesen gehöre wie Wasser- und Abwasseranlage zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde, informierte Bürgermeister Daniel Paul. Um jedoch die neuen Urnengräber jetzt schon nutzen zu können, beschloß der Gemeinderat in jüngster Sitzung eine vorläufige Gebührenordnung, die sich nun ausschließlich auf die neue Urnenanlage in Weiding und im nächsten Frühjahr nach Fertigstellung auch auf jene in Dalking beziehen wird. Bei 15 Jahren Mietdauer beschloß das Gremium folgende vorläufige Gebühren:
Urnenwabe (nur Weiding) – 750 Euro unverändert; Urnenerdgrab (Weiding und nächstes Jahr auch Dalking) – 500 Euro plus 200 Euro einmalig für quadratische Erdplatte; Urnenstele (ebenfalls Weiding und Dalking) – 1000 Euro plus Kosten für einheitliche Tafel zur Beschriftung.
Bei all diesen drei Urnenvarianten müsse der spätere Grabstellenbesitzer keinen eigenen Grabstein kaufen, so der Bürgermeister.
Gemeinde gibt Modalitäten vor
Art, Größe und Umfang der an die Stele zu montierenden Tafel bestimmt die Gemeinde, auch keine überstehenden Buchstaben sind erlaubt, sowohl auf der Tafel für die Stele, als auch auf der quadratischen Bodenplatte für die Urnenerdgräber. Die Gestaltung der Schrift, sowie eines eventuell gewünschten Symbols liegen in der Gestaltungsfreiheit des Grabstellenbesitzers. Etwaige Abweichungen nach Abschluß der Kalkulation und Erlaß der neuen Friedhofsgebührensatzung im Jahr 2021 werden – ausschließlich für die Urnengrabanlagen – abgezogen oder nachverlangt. Die Gebühren für die normalen Erdgräber bleiben vorerst noch unangetastet. Interessenten für die neuen Urnengräber können sich gerne bei der Gemeinde Weiding melden.