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Jahresrückblick Gemeinderat Weiding 2022

Tempo 30 und Rechts-vor-Links im neuen Baugebiet

Weiding.
In der letzten Sitzung des Jahres hat der Gemeinderat Weiding am Dienstag-Abend fast ausschließlich rechtliche Angelegenheiten behandelt. In der Hauptsache ging es um die Straßeninfrastruktur der Kommune, hier wurden neue Siedlungsstraßen gewidmet sowie straßenverkehrstechnische Regelungen erlassen. Zuvor gab es aber grünes Licht für einen Tekturplan zu einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie einer Sitzplatzüberdachung in Döbersing „Rohrfelder“. Für die Herrnholzschützen Weiding gibt es ein kleines Christkindl. 500 Euro Zuschuß gestattete das Gremium auf der Basis der Jugendförderrichtlinien zur Anschaffung eines Jugendgewehres mit Zielaufnahme im Gesamtwert von rund 2.800 Euro.
Empfehlung aufgrund Verkehrsschau
Einen Eingriff in die Verkehrsregelung vollzogen die Mitglieder des Gemeinderates am Dienstag für die neue Wohnbausiedlung Weiding-Ost/Gstettenacker. Diese wird ab 1. Januar 2023 als „Zone 30“ ausgewiesen. Das heißt, daß nördlich der Faustendorfer Straße, also auf beiden neuen Erschließungsstraßen und auch in der verlängerten Gstettenstraße künftig Tempo 30 sowie Rechts-vor-Links gelten. Der Gemeinderat folgt damit einer Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt zusammen mit der Polizei Cham basierend auf der im Oktober stattgefundenen Verkehrsschau im neuen Baugebiet. Die entsprechende Beschilderung wird zeitnah angebracht. Die Widmung von insgesamt drei Siedlungsstraßen war dagegen reine Formsache. So werden das „Zeilfeld“ sowie die neue Schiller- und Goethestraße in der Ortschaft Weiding mit ihrer jeweiligen Länge als Ortsstraßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Weiding eingetragen.
Satzung von 1985 abgelöst
Für die beiden gemeindlichen Friedhöfe Dalking und Weiding wurde zuletzt im Jahr 1985 eine Friedhofssatzung erlassen. Diese wurde seitens der Verwaltung überarbeitet und neu verfaßt. Hier geht es vorwiegend um die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde, Kosten und Gebühren werden in einer eigenen Satzung geregelt. So beschlossen die Gemeinderatsmitglieder das Inkrafttreten der überarbeiteten Satzung zum neuen Jahr 2023 und damit die Ablösung der alten Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1985. Im letzten Punkt der öffentlichen Sitzung war sich das Gremium einig, auch im Kalenderjahr 2023 nicht an der Steuerschraube für Grund- und Gewerbesteuer zu drehen und diese bei je 330 zu belassen. Im nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat Vertragsangelegenheiten mit den Kreiswerken Cham. Im Anschluß traf sich das Gremium zusammen mit dem Gemeindeoberhaupt zum Jahresabschluß im Gasthaus Heigl in Dalking (siehe eigener Bericht).

Schwerpunkt im Rückblick von Bürgermeister Daniel Paul war auch das neue Baugebiet „Gstettenacker“. Hier gilt ab Januar nördlich der Faustendorfer Straße Tempo 30 sowie Rechts-vor-Links. Die Beschlußfassung dazu erfolgte am Dienstag.