Weiding.
Schweres Gerät ist diese Woche angerückt, um eine der letzten Handlungen im Zusammenhang mit dem neuen Weidinger Baugebiet „Gstettenacker“ zu vollziehen. Im Auftrag des Bayernwerks baut die Firma Rädlinger nun die 20 Kilovolt-Freileitung über dem Baugebiet und im weiteren Verlauf bis zur Gstettenstraße Nähe der Gemeindegrenze Weiding-Arnschwang zurück.
Der Abbau dieser Leitung beginnend von der Trafostation an der Faustendorfer Straße quer über das acht Tagwerk große Baugebiet war aus gemeindlicher Sicht eine Grundvoraussetzung für die Erschließung. Schon unmittelbar nach dem Grunderwerb durch die Gemeinde im Februar 2021 hatte sich Bürgermeister Daniel Paul mit den Verantwortlichen des Bayernwerks zusammengesetzt, um eine Lösung für eine spätere Verkabelung in diesem Bereich zu finden. Eine Starkstromleitung direkt über den Dächern des neuen Baugebietes inklusive der entsprechenden Grunddienstbarkeiten für den Netzbetreiber wäre ein Unding gewesen, war man sich damals sofort einig. So einigte man sich darauf, die Leitung auf einer Länge von rund 600 Meter zurückzubauen und bis zum oberen Bereich der Gstettenstraße im Zuge der Baugebietserschließung zu verkabeln. Die Kosten für diese Umlegung trägt die Gemeinde, nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, daß die Freileitung Weiding-Faustendorf eine der modernsten in der Umgebung darstellt und mittel- und langfristig kein Handlungsbedarf hinsichtlich Sanierung oder Verkabelung bestanden hätte. Am Montag wurde nun durch die Firma Rädlinger an der Gstettenstraße ein neuer „Endmast“ gesetzt, von dem aus die Freileitungen in die Erde verschwinden und entlang der Gstettenstraße sowie über eine der neuen Baugebietsstraßen zur Trafostation am Ortsausgang Weiding führen. Die dicken Stromkabel befinden sich nun durchgehend in öffentlichem Grund. Die Gesamtkosten von rund 31.000 Euro wurden bereits im Quadratmeterpreis beim Verkauf der Parzellen berücksichtigt. Somit ist der Vertrag, den der Gemeinderat Weiding in seiner Sitzung am 31. März 2021 mit dem Bayernwerk geschlossen hatte, erfüllt und die jungen Familien können mit der Verwirklichung ihres Eigenheims starten. Das Starkstromleitungsrecht der einstigen OBAG (Energieversorgung Ostbayern AG) auf den betroffenen privaten Grundstücken wird abschließend im Grundbuch gelöscht.