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Rathaus Weiding 1_72dpi

Grundsteuerreform in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mitgeteilt, dass die Grundsteuer in Bayern ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben ist. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik oder im nachfolgenden Informationsschreiben.