Weiding.
Gemeinde und Ingenieurbüro drücken aufs Gaspedal. Und das ist auch gut so. In rekordverdächtigem Tempo treibt die Gemeinde Weiding die Bauleitplanung zum neuen Baugebiet Weiding-Ost/Gstettenacker voran. Die Gesetzgebung und deren jüngste Änderungen spielen den Weidingern dabei regelrecht in die Karten. Im beschleunigten Verfahren beschloß der Gemeinderat nun am Donnerstag-Abend die Aufstellung des Bebauungsplanes. Stefan Liegl seitens des Ingenieurbüros Altmann aus Cham führt dabei nicht nur die beauftragte Leistung aus, sondern man merkte ihm in seinem Vortrag und seinen Erläuterungen die Identifikation mit dem neuen Baugebiet regelrecht an.
Drei Beschlußfassungen gab es somit zu diesem Baugebiet, das eine Fläche von acht Tagwerk umfaßt. Dies war auch der einzige Schwerpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Alle Parzellen fest reserviert
Bürgermeister Daniel Paul informierte die Mitglieder des Gemeinderates eingangs über den aktuellen Sachstand zum neuen Baugebiet. Aktuell seien alle 24 Parzellen fest reserviert, und das ausschließlich für Einfamilienwohnhäuser. Es gebe bereits eine Warteliste, wiederum mit einer Hand voll Eigenheimwünsche. Zwischenzeitlich seien alle Hausaufgaben im Vorfeld des Starts zur Bauleitplanung abgearbeitet, freute sich der Rathauschef. Nach dem Grunderwerb Ende Februar wurden bereits der Abbau der 20 Kilovolt-Starkstromleitung sowie Gaserschließung und Straßenbeleuchtung vertraglich mit dem Bayernwerk geregelt. Auch die für die Erschließungsplanung notwendige Bodenuntersuchung fand jüngst statt. Die Auswertungen lägen bereits vollumfänglich vor. Dieses zielstrebige Vorantreiben durch Bürgermeister und Gemeindeverwaltung bescheinigte auch Stefan Liegl den Verantwortlichen der Chambtal-Kommune, der dem Gremium nun umfassend Auskunft über den ausgearbeiteten Vorentwurf zum Bebauungsplan sowie zur neuen Rechtslage gab. So sei es aktuell wieder möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Beschleunigtes Verfahren möglich
Die Voraussetzungen seien im Fall Weidings gegeben, was zusätzlichen Aufwand und vor allem ein parallel laufendes Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erspare. Dieser werde im Wege der Berichtigung angepaßt, ließ Liegl die Mitglieder des Gemeinderates wissen. In seinem Fachvortrag ging er ausführlich auf die Festsetzungen im aktuellen Vorentwurf ein. Viele Wünsche, die sich hier wiederfinden, habe der Gemeinderat bereits in der Februar-Sitzung kundgetan. Angelehnt an den Bebauungsplan „An der Europaallee“ seien jedoch viele Teile nahezu identisch. Da beim neuen Baugebiet nun die Erschließungsplanung parallel zur Bauleitplanung laufe, könne auch die Forderung der konkreten Höhenangaben im Detail erfüllt werden, so der Fachmann aus Cham. Ob die für das Regenrückhaltebecken reservierte Parzelle ganz im Südwesten schlußendlich doch einer Bebauung zugeführt werden kann, werde sich sehr bald zeigen.
Noch eine weitere Parzelle?
Das Ingenieurbüro prüft aktuell einen möglichen und finanziell machbaren Rückstaukanal im Untergrund der neuen Erschließungsstraße. Der Gemeinderat Weiding werde sich dazu in der nächsten Sitzung, wenn die Bauleitplanung wiederum auf der Tagesordnung stehe, befassen, bescheinigte Liegl dem Gremium. Fragen rund um den Bebauungsplan mit all seinen rechtlichen Schritten konnten abschließend kompetent beantwortet werden. Den Abschluß der öffentlichen Gemeinderatssitzung bildeten schließlich drei Beschlußfassungen. So gab es einstimmig grünes Licht zu einem erneuten Aufstellungsbeschluß für das neue Baugebiet Weiding-Ost/Gstettenacker im beschleunigten Verfahren sowie der Anpassung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Berichtigung. Weiter wurde ohne Gegenstimme der Vorentwurf mit Stand 8. Juli 2021 gebilligt und zu guter Letzt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf den Weg gebracht. Ende August oder spätestens Anfang September werde man sich wieder mit dem weiteren Verfahrensschritt befassen, so das Gemeindeoberhaupt am Ende der Tagesordnung. Ziel sei die Rechtskraft bis zum November dieses Jahres.